Erbrecht & Nachfolgeplanung

Durch die vorweggenommene Erbfolge lässt sich die Nachfolge in bestimmte Vermögensgegenstände, z.B. eine Immobilie oder einen Betrieb, zu Lebzeiten regeln.

Steuerliche Überlegungen spielen bei der Nachlassplanung eine Rolle. Die Beratung sollte daher durch einen Steuerberater und einen Notar erfolgen. Als Fachanwältin für Erbrecht und Notarin verfüge ich über eine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Nachlassregelungen.

Um die Vermögensübertragung rechtssicher zu gestalten, entwerfe und beurkunde ich Testamente, Erbverträge, Übertragungsverträge und Pflichtteilsverzichtsverträge.

In laufenden Nachlasssachen beurkunde ich Erbscheinsanträge, Hofnachfolgezeugnisse und Testamentsvollstreckerzeugnisse.